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   LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2012 - L 25 AS 931/12 B ER   

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https://dejure.org/2012,10341
LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2012 - L 25 AS 931/12 B ER (https://dejure.org/2012,10341)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09.05.2012 - L 25 AS 931/12 B ER (https://dejure.org/2012,10341)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09. Mai 2012 - L 25 AS 931/12 B ER (https://dejure.org/2012,10341)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 86b Abs 2 SGG, § 110 Abs 1 SGB 11, § 110 Abs 4 SGB 11, § 24 Abs 1 S 1 SGB 2, § 21 Abs 6 SGB 2
    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Arbeitslosengeld II - Übernahme rückständiger Beiträge zur privaten Pflegeversicherung - fehlender Anordnungsgrund - Ausschluss der Kündigung - Übernahme rückständiger Beiträge zur privaten Krankenversicherung ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 193 Abs 6 VVG, § 110 Abs 1 SGB 11, § 110 Abs 4 SGB 11, § 44 SGB 10, § 86b Abs 2 SGG
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - einstweilige Anordnung - Statthaftigkeit - Überprüfungsantrag - Beitragsrückstände bei privater Krankenversicherung und Pflegeversicherung - Kontrahierungszwang des privaten Pflegeversicherungsunternehmens - Ruhen von ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.03.2010 - L 25 AS 43/10

    Einstweilige Anordnung; weitere Zuschüsse zur privaten Krankenversicherung;

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2012 - L 25 AS 931/12
    Dabei kann hier dahinstehen, ob der Antragsteller bereits einen Anordnungsgrund deshalb nicht glaubhaft gemacht hat, weil er trotz der bei ihm offenbar bestehenden Erkrankungen auf die Haftung seiner Krankenversicherung für solche Aufwendungen, die zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände erforderlich sind (§ 193 Abs. 6 Satz 6 des Versicherungsvertragsgesetzes ), zu verweisen sein könnte (vgl. Beschluss des Senats vom 23. März 2010 - L 25 AS 43/10 B ER - juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 01.11.2011 - L 25 AS 1646/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende; einstweilige Anordnung; effektiver

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2012 - L 25 AS 931/12
    Denn insoweit hat der Antragsteller bei dem Antragsgegner einen Überprüfungsantrag nach § 44 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch gestellt (vgl. Beschluss des Senats vom 1. November 2011 - L 25 AS 1646/11 B ER - juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.08.2011 - L 7 AS 1953/11

    Einstweiliger Rechtsschutz - Nachholbedarf - verfassungskonforme Auslegung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2012 - L 25 AS 931/12
    Namentlich § 24 Abs. 1 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) scheidet als Anspruchsgrundlage aus, weil es sich bei den geltend gemachten Beitragsschulden um keinen vom Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfassten Bedarf handelt (zu Aufwendungen für Kranken- und Pflegeversicherungsschutz Breitkreutz in Beck'scher Online-Kommentar Sozialrecht, § 20 SGB II, Rn. 4; zu Schulden Rn. 6; vgl. auch Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 16. August 2011 - L 7 AS 1953/11 ER-B - juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 04.01.2012 - L 5 AS 455/11

    Einstweiliger Rechtsschutz - fehlender Anordnungsgrund - Grundsicherung für

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2012 - L 25 AS 931/12
    Dem Vorliegen der vom Antragsteller angenommenen planwidrigen Regelungslücke im Zusammenhang mit § 24 Abs. 1 SGB II einerseits und der Annahme eines unabweisbaren Bedarfs im Sinne des § 21 Abs. 6 SGB II andererseits steht bereits entgegen, dass der Gesetzgeber offenkundig davon ausgegangen ist, dass die Leistungsansprüche hilfebedürftiger Personen gegen ihre private Krankenversicherung auch im Fall von Beitragsrückständen nicht ruhen (vgl. Klerks, info also 2009, Seite 153, 157; Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 4. Januar 2012 - L 5 AS 455/11 B ER - juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 01.07.2011 - L 14 AS 618/11

    Übernahme von Beiträgen zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2012 - L 25 AS 931/12
    Denn abgesehen davon, dass gegenwärtig keine Notwendigkeit für die Inanspruchnahme von Leistungen der Pflegeversicherung durch den Antragsteller besteht, ist eine Kündigung der Pflegepflichtversicherung seitens des Versicherungsunternehmens gemäß § 110 Abs. 4 i. V. m. Abs. 1 des Elften Buches Sozialgesetzbuch angesichts des bestehenden Kontrahierungszwangs des privaten Versicherungsunternehmens ausgeschlossen (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. Juli 2011 - L 14 AS 618/11 B ER - juris).
  • SG Hildesheim, 08.12.2011 - S 55 AS 1910/11

    Anspruch eines Sozialhilfeempfängers gegenüber einem Sozialhilfeträger auf

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2012 - L 25 AS 931/12
    Dabei kann offen bleiben, ob § 21 Abs. 6 SGB II bereits deshalb nicht anzuwenden ist, weil der Antragsteller unter Umständen schon keinen laufenden Bedarf im Sinne eines regelmäßig wiederkehrenden Bedarfs (vgl. Düring in Gagel, § 21 SGB II, Rn. 46), sondern einen einmaligen Bedarf geltend macht, oder ob § 21 Abs. 6 SGB II so zu verstehen ist, dass (auch) laufende Bedarfe aus einem in der Vergangenheit liegenden, abgeschlossenen Zeitraum erfasst werden (so Sozialgericht Hildesheim, Beschluss vom 8. Dezember 2011 - S 55 AS 1910/11 ER - juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.11.2013 - L 13 AS 5144/12
    Bei hilfebedürftigen Versicherten im Sinne des SGB II, zu denen der Antragsteller jedenfalls durch die Bewilligung von Leistungen ab April 2012 wieder gehört, tritt nämlich kein Ruhen des Vertrages ein (vgl. Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 4. Januar 2012, Az.: L 5 AS 455/11 B ER; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Mai 2012, Az.: L 25 AS 931/12 B ER - juris).

    Damit hat der Gesetzgeber die bis dahin in der Rechtsprechung streitige Frage, ob ein Ruhen des Vertrages auch dann ausgeschlossen ist, wenn die Beitragsrückstände bei bereits bestehender Hilfebedürftigkeit entstehen (vgl. zum Streitstand LSG Niedersachsen - Bremen, Beschluss vom 9. November 2010, Az.: L 8 SO 28/10 B ER; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Mai 2012, Az.: L 25 AS 931/12 B ER, m.w.N.), eindeutig zu Gunsten der Versicherten geklärt.

    § 24 Abs. 1 Satz 1 SGB II scheidet vorliegend als Anspruchsgrundlage aus, weil es sich bei den geltend gemachten Beitragsschulden weder um einen vom Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfassten Bedarf (vgl. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 16. August 2011, Az.: L 7 AS 1953/11 ER-B; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Mai 2012, Az.: L 25 AS 931/12 B ER) noch um einen unabweisbaren Bedarf handelt.

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